Der Bundesrichter über Willensfreiheit

Die wissenschaftliche Diskussion, ob es den freien Willen gibt oder nicht, beschäftigt die Philosophie seit dem Altertum. Den unterschiedlichen Positionen in Wissenschaft und Philosophie steht allerdings ein allgemeiner Konsensus gegenüber: dass unbekannt ist, ob es den freien Willen gibt oder nicht, aber bekannt ist, dass er sich durch psychisch-geistige Störungen, durch äussere Situationen und Sanktionen beeinflussen lässt. Wie stellt sich der freie Wille aus Sicht der Justiz dar? Und welche Auswirkungen hat er auf die Rechtsprechung? Ein Gespräch mit Prof. Dr. iur. Ulrich Meyer, Bundesrichter an der II. sozialrechtlichen Abteilung in Luzern.